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5 wichtige Fragen

Immobilie geerbt - was ist jetzt zu tun?

Sie haben ein Haus geerbt und fragen sich nun, ob Sie es besser selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten sollen? Wichtig ist, dass Sie jetzt nichts überstürzen. Mit diesen Schritten machen Sie zuerst einmal alles richtig: 

1. Fragen Sie sich, ob Sie das Erbe annehmen sollen. War der oder die Verstorbene überschuldet?

Sollte der oder die Verstorbene verschuldet gewesen sein oder der Wert des Erbes die Verpflichtungen, die damit einhergehen, auf absehbare Zeit übersteigen ist ein Ausschlagen des Erbes ratsam. 

2. Sie haben das Erbe angenommen?

Sobald Sie das Erbe angenommen haben, müssen Sie als neuer Eigentümer beim Grundbuchamt einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Um Ihre Rechtsnachfolge nachzuweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht. Gibt es ein notarielles Testament, genügt dessen Vorlage, damit Sie das Grundbuchamt als neuen Eigentümer im Grundbuch einträgt. Ein einfaches Testament genügt dafür nicht.

Haben noch andere die Wohnung oder das Haus geerbt, werden alle Miterben in Erbengemeinschaft als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Binnen zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers entstehen bei der Umschreibung keine Grundbuchgebühren. Auch eine Grunderwerbsteuer müssen Sie nicht entrichten. 

3. Entscheidung fällen: Geerbtes Haus selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen?

Dabei spielen Emotionen, aber auch die Konstellation der Erben in einer Erbengemeinschaft eine große Rolle. Ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten ist hier ratsam. 

4. Rechnen Sie ihre Erbschaftssteuer aus.

Die Erben werden je nach Verwandschaftsgrad in Erbschaftssteuerklassen eingeteilt. In den Erbschaftssteuerklassen gelten Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, muss der Wert über dem Freibetrag versteuert werden. 

5. Teilungsversteigerung verhindern.

Eine Teilungsversteigerung bei mehreren Erben ist der letzte Ausweg zu einer Einigung bei einer zerstrittenen Erbengemeinschaft. Eine Versteigerung bietet allerdings immer das Risiko, dass die Immobilie unter Wert versteigert wird. Außerdem kann das Verfahren langwierig sein. Daher ist es immer ratsam einen eigenen Verkauf der Immobilie zu organisieren und danach den Wert in der Erbengemeinschaft zu teilen.